✅Erstellung innerhalb 3 Werktage
✅Sofortige Preiseinschätzung
✅Beurteilung bei Betreuung
✅Gutachten für das Betreuungsgericht
✅Bester Pauschalpreis
✅Honorar: 990,00 €
Oftmals sind die finanziellen Mittel im Rahmen einer rechtlichen Betreuung für die Pflege- oder den Lebensunterhalt der Betroffenen zügig aufgebraucht. Sind die betreuten Personen z.B. Eigentümer eines Hauses, einer Doppelhaushälfte einer Eigentumswohnung oder sonstigen Grundstücken und Immobilien, kann der Verkauf der Immobilien entschieden werden. Das Betreuungsgerichts benötigt für die Feststellung des korrekten Verkehrswert der Immobilien ein Immobiliengutachten nach §194 BauGB.
Ein Kurzgutachten von unserem Sachverständigenbüro ist für das Betreuungsgericht vollkommen ausreichend. Wir beachten sämtliche Gesetzgebungen und Vorschriften und erstellen sämtliche Gutachten nach ImmoWertV im (Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren oder Vergleichswertverfahren). Dies hat den Vorteil dass im Gegensatz zu einem Vollgutachten nur wenige Tage für die Erstellung benötigt werden. Somit ist eine Klärung über die Sachwerte innerhalb kürzester Zeit gewährleistet.
Mit unseren Kurzgutachten sind Sie auf der sicheren Seite. Wir ermitteln für Sie den Wert Ihrer Immobilie schnell und zuverlässig.
Folgende Unterlagen müssen uns unentgeltlich für die Erstellung eines Kurzgutachtens zur Verfügung stehen:
Sie haben nicht die erforderlichen Unterlagen? Kein Problem! Wir helfen Ihnen, alles zu beschaffen.
990,00 €
Honorarpauschale für die Erstellung eines Kurzgutachtens
Unsere Pauschalpreise verstehen sich exkl. MwSt. und beziehen sich ausschließlich auf Privatimmobilien wie Wohnungen, Doppelhaushälften, Ein-/Zweifamilienhäuser oder Reihenhäuser so wie WEG-Objekte mit einer Gesamtfläche von max. 140 m².
Bitte kontaktieren Sie uns, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Objekt oder Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: info@immobewertung-muenchen.de